Verfahrenslots*innen nach §10 SGB VIII

Die Reform des SGB VIII hat den kommunalen Jugendämtern einige Hausaufgaben aufgegeben. Insbesondere mit Blick auf die Inklusive Jugendhilfe sind viele Schritte zu gehen. Mit der Reformstufe 2024 sollen die Jugendämter Verfahrenslots*innen einrichten. Sie haben zwei Aufgaben: Zum einen sollen sie Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung sowie ihre Eltern bzw. Sorge- und Erziehungsberechtigten beraten. Zum anderen sollen sie ihr Jugendamt in der Entwicklung hin zur Inklusiven Jugendhilfe unterstützen und Netzwerke unter anderem mit anderen Rehabilitationsträgern knüpfen. Der Gesetzgeber lässt viele Fragen offen: Wo sollten Verfahrenslots*innen in der Struktur des Jugendamts verortet werden? Wie kann ein niedrigschwelliger Zugang für Ratsuchende gestaltet werden? Wie kann die in § 10b (1) geforderte Unabhängigkeit gewahrt werden? Und welche Berufsgruppen eignen sich eigentlich für die Rolle als Verfahrenslots*innen?

Im Rahmen eines Zukunftsdialoges am 30.09.2022 sind Führungskräfte aus unterschiedlichen Jugendämtern diesen und weiteren Fragen nachgegangen. Und wir haben aus der Praxis berichtet:

Mit unserer Unterstützung entwickelte das Jugendamt Regensburg in einem Design-Thinking-Prozess die Rolle der Verfahrenslots*innen für die Stadt Regensburg. Der Jugendamtsleiter, Herr Dr. Volker Sgolik, berichtete im Rahmen des Zukunftsdialogs von den Ergebnissen, aber auch von den Erfahrungen während des partizipativen Entwicklungsprozesses. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, die Gegebenheiten in ihrer eigenen Kommune zu reflektieren und sich den zentralen Fragen zur Ausgestaltung der Verfahrenslots*innen zu nähern. Zugleich erhielten sie einen Eindruck von der Methode des Design Thinking.

Lesen Sie hier die Dokumentation der eintägigen Veranstaltungen.